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   BAG, 23.04.1980 - 4 AZR 378/78   

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BAG, 23.04.1980 - 4 AZR 378/78 (https://dejure.org/1980,2570)
BAG, Entscheidung vom 23.04.1980 - 4 AZR 378/78 (https://dejure.org/1980,2570)
BAG, Entscheidung vom 23. April 1980 - 4 AZR 378/78 (https://dejure.org/1980,2570)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Brauereigewerbe - Eingruppierung von Arbeitnehmern - Eingruppierungsakt des Arbeitgebers - Übertragene Tätigkeiten - Auszuübende Tätigkeiten

Papierfundstellen

  • BB 1981, 364
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 373/65

    Tätigkeitsmerkmal eines Tarifvertrages - Heraushebende Tätigkeit - Vergleich -

    Auszug aus BAG, 23.04.1980 - 4 AZR 378/78
    Diese Begriffsbestimmung stimmt sinngemäß mit der Senatsrechtsprechung zum abstrakten Begriff der Selbständigkeit in Tarifverträgen überein, die diesen Begriff nicht.näher erläutern (vgl. Urteil des Senats vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 461/77 [demnächst] AP Nr. 8 zu § 1 Tarifverträge: Rundfunk; BAG AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975» Beide Entscheidungen zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des BAG vorgesehen; ferner BAG AP Hm. 7 und 29 zu § 3 TOA).

    Solche Routinearbeiten erfordern aber insoweit eine "gewisse Selbständigkeit", als sie ohne Anleitung und damit nach dem allgemeinen Wortsinn selbständig erledigt werden (vgl. BAG AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975» auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des BAG vorgesehen.

  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

    Auszug aus BAG, 23.04.1980 - 4 AZR 378/78
    Dabei liegt eine Begriffsverkennung auch dann vor, wenn das Tatsachengericht zwar zunächst den Rechtsbegriff zutreffend darlegt, ihn aber bei der Subsumtion des Sachverhalts wieder aufgibt (vgl. BAG AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 242/65

    Methoden der Tarifvertragsauslegung - Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus BAG, 23.04.1980 - 4 AZR 378/78
    Der maßgebende Gesamtzusammenhang der tariflichen Vorschriften (vgl. BAG 18, 278 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung) läßt aber erkennen, daß die Tarifvertragsparteien die Begriffe der "übertragenen" und "ausgeführten" Arbeiten bewußt nebeneinander verwendet haben (§ 2 Nr. 1 Satz 2 BRTV) und damit beiden Begriffen eine tarifliche Bedeutung verleihen wollten.
  • BAG, 06.10.1965 - 4 AZR 189/64

    Krankentransportfahrer - Feuerwehrtechnischer Dienst - Brandschutz -

    Auszug aus BAG, 23.04.1980 - 4 AZR 378/78
    Soll es für die Eingruppierung nicht auf die zeitlich überwiegende Tätigkeit ankommen, sondern darauf, ob ein zeitlich nicht überwiegen der Teil der Tätigkeit der Gesamttätigkeit das Gepräge gibt, muß das im Tarifvertrag erkennbar zum Ausdruck kommen (BAG AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 731/76

    Saarländischer Rundfunk - Geltungsbereich des Manteltarifvertrages - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 23.04.1980 - 4 AZR 378/78
    Diese Begriffsbestimmung stimmt sinngemäß mit der Senatsrechtsprechung zum abstrakten Begriff der Selbständigkeit in Tarifverträgen überein, die diesen Begriff nicht.näher erläutern (vgl. Urteil des Senats vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 461/77 [demnächst] AP Nr. 8 zu § 1 Tarifverträge: Rundfunk; BAG AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975» Beide Entscheidungen zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des BAG vorgesehen; ferner BAG AP Hm. 7 und 29 zu § 3 TOA).
  • BAG, 28.02.1979 - 4 AZR 461/77

    Tontechniker - Rundfunkanstalt - Begrenzte Selbständigkeit - Erweiterte

    Auszug aus BAG, 23.04.1980 - 4 AZR 378/78
    Diese Begriffsbestimmung stimmt sinngemäß mit der Senatsrechtsprechung zum abstrakten Begriff der Selbständigkeit in Tarifverträgen überein, die diesen Begriff nicht.näher erläutern (vgl. Urteil des Senats vom 28. Februar 1979 - 4 AZR 461/77 [demnächst] AP Nr. 8 zu § 1 Tarifverträge: Rundfunk; BAG AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975» Beide Entscheidungen zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des BAG vorgesehen; ferner BAG AP Hm. 7 und 29 zu § 3 TOA).
  • BAG, 25.10.1966 - 1 AZR 84/65

    Eigenständige Teiltätigkeit - Bürodienst - Behördenorganisation - Gesetzliche

    Auszug aus BAG, 23.04.1980 - 4 AZR 378/78
    Ob hierbei im Einzelfall eine Gesamttätigkeit i. S. der Rechtsprechung in Eingruppierungsstreitigkeiten des öffentlichen Dienstes vor der Neufassung der §§ 22, 23 BAT 1975 angenommen wer den kann (vgl. BAG 19, 108 AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT m. w. N.), kann entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts nicht ohne weiteres bejaht werden.
  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 653/95

    Eingruppierung eines Wehrführers in der chemischen Industrie

    Unter der für die Eingruppierung maßgebenden überwiegenden Tätigkeit ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats die zeitlich überwiegende Tätigkeit zu verstehen (Senatsurteile vom 6. Oktober 1965 - 4 AZR 189/64 - und vom 26. April 1966 - 1 AZR 458/64 - AP Nr. 1 und 2 zu §§ 22, 23 BAT; vom 23. April 1980 - 4 AZR 378/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Brauerei).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 486/92

    Eingruppierung eines Zollsachbearbeiters

    Dies ist dann nicht der Fall, wenn die Aufgaben nach Anweisungen ausgeführt werden, die sich auf den konkreten Arbeitsablauf richten (Senatsurteil vom 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 -, nicht veröffentlicht), oder es um einfache Routinearbeiten geht, die zwar ohne konkrete Arbeitsanweisungen erbracht werden, die aber keine eigene Beurteilung oder Entschließung des Arbeitnehmers erfordern (Senatsurteil vom 23. April 1980 - 4 AZR 378/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Brauereien).
  • BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 961/94

    Eingruppierung eines Meisters in einem Zellstoffwerk

    Darunter ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats die zeitlich überwiegende Tätigkeit zu verstehen (Senatsurteile vom 6. Oktober 1965 - 4 AZR 189/64 - und vom 26. April 1966 - 1 AZR 458/64 - AP Nr. 1 und 2 zu §§ 22, 23 BAT; vom 23. April 1980 - 4 AZR 378/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Brauereien).

    Ob hierbei im Einzelfall eine Gesamttätigkeit im Sinne der Rechtsprechung in Eingruppierungsstreitigkeiten des öffentlichen Dienstes vor der Neufassung der §§ 22, 23 BAT 1975 angenommen werden kann, ist durch Auslegung der tariflichen Bestimmungen zu entscheiden (BAG Urteil vom 23. April 1980 - 4 AZR 378/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Brauereien).

  • BAG, 13.11.1991 - 4 AZR 131/91

    Eingruppierung des Depotfahrers einer Brauerei

    Auf einen Eingruppierungsakt des Arbeitgebers kommt es nicht an (BAG Urteil vom 23. April 1980 - 4 AZR 378/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Brauereien).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.07.2012 - 13 Sa 31/12

    Zu den tarifvertraglichen Begriffen des "Verwalters eines großen Lagers" und der

    Dies ist dann nicht der Fall, wenn die Aufgaben nach Anweisungen ausgeführt werden, die sich auf den konkreten Arbeitsablauf richten (BAG vom 9. Dezember 1987 - 4 AZR 461/87 -, nicht veröffentlicht), oder es um einfache Routinearbeiten geht, die zwar ohne konkrete Arbeitsanweisungen erbracht werden, die aber keine eigene Beurteilung oder Entschließung des Arbeitnehmers erfordern (BAG vom 23. April 1980 - 4 AZR 378/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Brauereien).
  • LAG Hamm, 17.09.1998 - 4 Sa 468/96
    Es muß sich um das selbständige Erarbeiten eines Ergebnisses handeln, wobei eine eigene geistige Initiative zu erfordern ist (BAG vom 23.04.1980, AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Brauereien).
  • LAG Niedersachsen, 13.07.1998 - 4 TaBV 70/96

    Vorliegen der Tätigkeitsmerkmale der Tarifgruppe 6 des Manteltarifvertrages für

    In diesen Fällen ist vielmehr eine einheitliche rechtliche Bewertung durch die Gerichte zwingend vorgeschrieben (vgl. auch BAG Urt. v. 23.04.1980 - 4 AZR 378/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Brauereien).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.04.1995 - 16 Sa 123/94

    Eingruppierung: Bewertungsgruppe VI BRTV Brauwirtschaft

    Die Selbständigkeit der Arbeitsleistung ist zu verneinen, wenn es um einfache Routinearbeiten geht, die zwar ohne konkrete Arbeitsanweisungen erbracht werden, die aber keine eigene Beurteilung oder Entschließung des Arbeitnehmers erfordern (vgl. BAG, Urteil vom 23.04.1980 - 4 AZR 378/78 , AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge - Brauereien).
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 465/81
    Der Bundesrahmentarifvertrag für die Arbeitnehmer der Deutschen Brauwirtschaft ist mit den Tarifverträgen für den Einzelhandel in Baden-Württemberg nicht vergleichbar; er enthält nämlich die Regelung, daß die Tätigkeitsbeispiele Richtbeispiele sind, die nur in Verbindung mit den Gruppenmerkmalen einen Anspruch auf entsprechende Einstufung begründen (vgl. BAG Urteil vom 23. April 1980 - H AZR 378/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Brauereien).
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